VSME-Standard für KMU: Innovation in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die EU präsentiert einen wegweisenden Schritt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem "Voluntary SME-Standard" (VSME), einem Entwurf, der im Januar 2024 veröffentlicht wurde. Im Fokus steht die Erleichterung für KMU, die zwar nicht gesetzlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, jedoch oft von Geschäftspartnern dazu aufgefordert werden.

Ziel des VSME: Der VSME-Standard hat das Ziel, KMU bei der transparenten Dokumentation ihrer Nachhaltigkeitsziele und -projekte zu unterstützen. Dies könnte nicht nur den bürokratischen Aufwand minimieren, sondern auch die Nachhaltigkeitsbemühungen dieser Unternehmen stärken.

Muss ich als Unternehmen den Standard nachweisen oder nicht? 
Kunden zeigen vermehrtes Interesse an Informationen zur Nachhaltigkeit von Unternehmen und nutzen dafür Plattformen wie "Ecovadis".

Um diesen Bedarf zu decken, wurde der VSME-Standard eingeführt, der eine einheitliche Abfrage zu den relevanten Themen im Bereich Nachhaltigkeit ermöglicht.

Dieser Standard zielt darauf ab, unterschiedliche Forderungen zu unterbinden und bietet den Vorteil einer einheitlichen Systematik. Dabei orientiert sich der VSME an den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), jedoch ohne die strengen Anforderungen dieser Richtlinie.

 

Warum ist das wichtig?

Durch den Fragenkatalog können Unternehmen auf dieser Basis einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Dies bietet nicht nur Sicherheit, sondern ermöglicht auch eine fundierte Bewertung der Nachhaltigkeitsthemen im Unternehmen.

Die neuen Standards sind darauf ausgerichtet, die Komplexität von KMU zu berücksichtigen und gleichzeitig eine strukturierte Berichterstattung zu ermöglichen.

 

Merkmale des VSME-Entwurfs:

Module:

  • Basis-Modul
  • Optionales PAT-Modul (Policies, Actions, Targets)
  • Optionales Business-Partner-Modul

Anwendungsmöglichkeiten:

  • Unternehmen können Einzelmodule oder Kombinationen nutzen, um ihre Berichterstattung maßgeschneidert zu gestalten.

Berichterstattung:

  • Jährliche Berichterstattung, optional im Lagebericht.
  • Einführung von Vergleichszahlen ab dem zweiten Jahr.
  • Schutz sensibler Informationen ist erlaubt, um Unternehmen zu schützen.

Wesentlichkeitsanalyse:

Die Basis für die Berichterstattung bildet die Wesentlichkeitsanalyse. Dabei werden relevante Nachhaltigkeitsthemen identifiziert und bewertet. Die doppelte Wesentlichkeit – Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Menschen sowie umgekehrt – steht im Fokus.

Sprachliche Situation:

Aktuell liegt der VSME-Entwurf noch nicht in offizieller deutscher Übersetzung vor. Die Deutsch Industrie- und Handelskammer (DIHK) bietet jedoch eine Übersetzung der Datenpunkte aus den Modulen an.

Konsultation des VSME-Entwurfs:

Die Konsultationsphase des VSME-Entwurfs läuft bis zum 21. Mai 2024. KMU, berichtspflichtige Unternehmen und Geschäftspartner sind aufgerufen, ihre Einschätzungen beizutragen. Direkte Teilnahme an der Konsultation bei der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist ebenfalls möglich.

Weiterer Verlauf:

Nach Abschluss der Konsultation wird die EFRAG voraussichtlich den Entwurf überarbeiten. Kontinuierliche Updates werden bereitgestellt, um die Entwicklung des VSME-Entwurfs zu verfolgen. Die Weichen für eine effektive und praxisnahe Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU sind gestellt.
 

 

 

 

 

 

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