Gründe für ein Energie-management-system

Es existieren unterschiedliche Gründe warum ein Energie-management-system einen Vorteil für Sie bringen kann:

Kostenanstieg & Wettbewerb

Der zunehmende Anstieg von Strom- und anderen Energiekosten betrifft auch die Ressourcen Ihres Unternehmens. Ein Energiemanagementsystem (EMS) hilft Ihnen, Ressourcenschonung zu betreiben. Das Ziel der systematischen Vorgehensweise ist ganz klar, dauerhaft effizient mit der Ressource Energie umzugehen. Technologische Innovationen, aber auch neue, veränderte Energiekonzepte leisten ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Darüber hinaus gilt es sich von einem zunehmend enger werdenden Markt und Konkurrenz abzuheben und einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die einen hohen Energieverbrauch aufweisen, können über den sogenannten Stromsteuer-Spitzenausgleich einen Teil der von ihnen bezahlten Stromsteuer zurückerhalten.

 
Nachhaltigkeit & Image

Mit der Integration eines EMS in das bestehende Managementsystem verbessern Sie nicht nur Ihr Image durch Reduzierung der direkten & indirekten Co2-Emissonen und tragen zu Nachhaltigkeit und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen bei, Sie schaffen auch ganz konkrete interne Vorteile. Mit der Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems erhalten Sie den Nachweis, dass Sie in Ihrem Unternehmen energetisch sinnvoll wirtschaften und sicherstellen, dass dies auch kontinuierlich so fortgesetzt wird.


Mitarbeiter & Kunden

Sie können durch Ihr zertifiziertes EMS die energetische Wirtschaftsweise Ihres Unternehmens nach außen glaubwürdig darstellen. So können Ihre aktuellen und potenziellen Kunden erkennen, dass Sie konsequent Energiemanagement betreiben und damit Ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten. So erreichen Sie eine erhöhte, stabile Kundenbindung durch die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit im Rahmen der Produktpolitik. Im selben Zuge erreichen Sie eine signifikante Verbesserung der Mitarbeitermotivation durch die Identifikation mit Ihrem Unternehmen.

Einhaltung und Umsetzung rechtlicher Verpflichtungen

Durch die verschiedensten geltenden Bundesgesetze und Verordnungen, die durch Landesgesetze und Verwaltungsvorschriften erweitert werden, ist die Einhaltung und Umsetzung rechtlicher Verpflichtungen oft sehr komplex. Doch das Erfüllen von Rechtsanforderungen stellt dabei eine der wichtigsten Herausforderungen für Unternehmen dar. Mit Hilfe eines Rechtskatasters gelingt es Ihnen, die Übersicht zu behalten und die regelmäßige Einhaltung von Vorschriften und gesetzlichen Anforderungen für das Energiemanagementsystem zu überprüfen. Sie können hiermit die Ergebnisse regelmäßiger Bewertungen hinsichtlich der Einhaltung von energierelevanten Rechtsvorschriften dokumentieren und die Einhaltung anderer Anforderungen, zu denen Sie verpflichtet sind, untersuchen.

 

Stromsteuer-spitzenausgleich

Energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes entlastet werden mit dem Stromsteuerspitzenausgleich.  Für diese Steuerentlastungen muss das Unternehmen nachweisen, dass es ein zertifiziertes Energiemanagementsystem eingeführt hat.

Geltende Voraussetzungen
Gemäß § 10 StromStG müssen folgende Bedingungen erfüllt werden, um den Stromsteuerspitzenausgleich beantragen zu können:

  • Das Unternehmen muss als solches des Produzierenden Gewerbes klassifiziert sein.
  • Strom wird durch das Unternehmen zu betrieblichen Zwecken entnommen. Die Strommengen, die für die Elektromobilität verwendet werden, sind von der Entlastung ausgeschlossen.
  • Die gezahlte Stromsteuer im Kalenderjahr übersteigt den Betrag von 1.000 Euro (sogenannter „Sockelbetrag“).
  • Das Unternehmen muss ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS eingeführt haben. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) reicht auch ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz aus.
  • Einsparungen des Unternehmens bezüglich der Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil) werden bei der Berechnung der Entlastung berücksichtigt, da die Mehreinnahmen aus der Stromsteuer der Finanzierung der Beitragssatzsenkungen in der Rentenversicherung dienen.

 

Einführung eines Energie-management-systems

 

Passgenaue Implementierung in Ihr Unternehmen

Was sind die Aufgaben eines Energiemanagementsystems?

Ein EMS hat den Aufbau von Systemen und Prozessen zum Inhalt, die eine Verbesserung bei energiebezogenen Leistungen, Energieverwendung und Energieverbrauch erzielen. Hierzu wird ein Energieüberwachsungsplan erstellt, Energieanalysen durchgeführt, die Festlegung von Energiepolitik und Energiezielen definiert sowie ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess eingeführt.
Die spezifischen Ansprüche Ihrer Organisation werden dabei berücksichtigt und entsprechend der Normen angewandt, Empfehlungen für Verbesserungen auf Augenhöhe ausgesprochen, um eine partnerschaftliche und effiziente Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Wie passt ein Energiemanagementsystem in die bestehenden Prozesse meines Unternehmens?

Mit einer maßgeschneiderten Prozesslösung fügen unsere Experten von OPTIQUM das Energiemanagement möglichst nahtlos in die Strukturen Ihres Unternehmens ein.

So erstellen wir für Sie einen prozessorientierten Ansatz, der sich statt an den Normen an den Gegebenheiten und Prozessen Ihres Unternehmens orientiert, um die Umsetzbarkeit und Implementierung der Managementsysteme zu gewährleisten.
Verständliche Schulungen und Formulierungen binden Ihre Mitarbeiter mit ein und erhöhen deren Akzeptanz für die Umsetzung des EMS durch Hilfe zur Selbsthilfe. OPTIQUM hilft bei der Verbesserung der Kommunikation- und Kompetenzstrukturen, um das Bewusstsein und das Interesse Ihrer Belegschaft für das Energiemanagementsystem zu entwickeln und schärfen. Diese werden abgebildet in der Kommunikations- und Kompetenzmatrix.

 

Aus all diesen Bausteinen heraus planen wir die für Sie vorteilhafteste Umsetzungsstrategie zur Integration eines Energiemanagementsystems in Ihr Unternehmen. Neugierig geworden? Rufen Sie uns einfach an: +49 221 82 95 91 0